Doppelinitiative «Einmal darüber schlafen» & «Lebensfähige Babys retten»

Ablauf der Sammelfrist: 21.06.2023

Sammlung, Abgeschlossen

Mit moderaten Massnahmen die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in der Schweiz senken: Das wollen die «Lebensfähige-Babys-retten-Initiative» und die «Einmal-darüber-schlafen-Initiative»​.

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Ein bereits ausserhalb des Mutterleibes lebensfähiges Baby soll ein absolutes Recht auf Leben haben. Darum braucht es die «Lebensfähige-Babys-retten-Initiative».

Eine Abtreibung ist kein belangloser Entscheid. Deshalb soll mindestens ein Tag Bedenkzeit zur Regel werden («Einmal-darüber-schlafen-Initiative»).

Start der Sammelfrist: 21.12.2021
Ablauf der Sammelfrist: 21.06.2023

Bitte senden Sie uns Ihre Unterschriften so schnell wie möglich zu. Die Unterschriften müssen durch die Gemeinden beglaubigt werden, was einige Zeit in Anspruch nimmt.

+++ Der obige Stand der Unterschriften betrifft nur jene, die über polit-plattform.ch gesammelt wurden. Den aktuellen Sammelstand erfragen Sie bitte bei den Initiativkomitees. +++ 

Initiativtext

Eidgenössische Volksinitiative «Für den Schutz von ausserhalb des Mutterleibes lebensfähigen Babys (Lebensfähige-Babys-retten-Initiative)»

Die Bundesverfassung1 wird wie folgt geändert:

Art. 10 Abs. 4

4Das Gesetz sieht Massnahmen zum Schutz des menschli­chen Lebens vor, insbesondere auch vor der Geburt.

Art. 197 Ziffer 132

13. Übergangsbestimmungen zu Art. 10 Abs. 4 (Massnahmen zum Schutz des menschlichen Lebens, insbesondere auch vor der Geburt)

1Nach Ablauf von drei Monaten nach der Annahme von Artikel 10 Absatz 4 durch Volk und Stände treten alle Bestimmungen
ausser Kraft, die den Schwangerschaftsabbruch zu einem Zeitpunkt zulassen, in dem das Kind ausserhalb des
Mutterleibes, allenfalls unter Einsatz intensivmedizinischer Massnahmen, atmen kann.

2Ausgenommen sind Schwangerschaften, welche die schwangere Frau in eine akute, nicht anders abwendbare Lebensgefahr
bringen.

1 SR 101; 2 Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestim­mung wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt.

Initiativtext

Eidgenössische Volksinitiative «Für einen Tag Bedenkzeit vor jeder Abtreibung (Einmal-darüber-schlafen-Initiative)»

Die Bundesverfassung1 wird wie folgt geändert:

Art. 10 Abs. 4

4Das Gesetz sieht Massnahmen zum Schutz des menschli­chen Lebens vor, insbesondere auch vor der Geburt.

Art. 197 Ziffer 132

13. Übergangsbestimmungen zu Art. 10 Abs. 4 (Massnahmen zum Schutz des menschlichen Lebens, insbesondere auch vor der Geburt)

1Nach Ablauf von drei Monaten nach der Annahme von Artikel 10 Absatz 4 durch Volk und Stände müssen Ärztinnen und Ärzte vor einem Schwangerschaftsabbruch der schwan­geren Frau mindestens einen Tag Bedenkzeit geben. Ausge­nommen sind Schwangerschaften, welche die schwangere Frau in eine akute, nicht anders abwendbare Lebensgefahr bringen.

2Die Ärztinnen und Ärzte geben ihr einen Leitfaden ab, der sämtliche kantonal und sämtliche national tätigen Be­ratungs- und Hilfsstellen enthält, welche psychologische, finanzielle oder materielle Hilfe anbieten.

1 SR 101; 2 Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestim­mung wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt.

Initiativkomitee «Lebensfähige-Babys-retten-Initiative»​:

Yvette Estermann, Nationalrätin SVP LU; Floriane Mabillard, Rechtsanwältin und Notarin; Erich von Siebenthal, Nationalrat SVP BE; Katharina Baumann, Grossrätin EDU BE; Olivier Dehaudt, Grimisuat VS; Marie-Bertrande Duay, Martigny VS; Oskar Freysinger, alt Staatsrat VS; Andreas Gafner, Nationalrat EDU BE; Andrea Geissbühler, Nationalrätin SVP BE; Verena Herzog, Nationalrätin SVP TG; Maria Rita Marty, Kantonsrätin SVP ZH; Dominik Müggler, Arlesheim BL; Lucie Rochat, Fully VS; Benjamin Roduit, Nationalrat Die Mitte VS;

Weitere Infos: www.lebensfaehige-babys-retten-initiative.ch/komitee/#mitglieder

Initiativkomitee «Einmal-darüber-schlafen-Initiative»​:

Andrea Geissbühler, Nationalrätin SVP BE; Maria Rita Marty, Kantonsrätin SVP ZH; Lucie Rochat, SVP Frauen Romandie; Romano Amacker, Präsident SVP Oberwallis; Katharina Baumann, Grossrätin EDU BE; Tabitha Bender, Basel; Olivier Dehaudt, Grimisuat VS; Marie-Bertrande Duay, Martigny VS; Yvette Estermann, Nationalrätin SVP LU; Oskar Freysinger, alt Staatsrat VS; Andreas Gafner, Nationalrat EDU BE; Alois Gmür, Nationalrat Die Mitte SZ; Verena Herzog, Nationalrätin SVP TG; Monika Kaufmann, St. Pelagiberg; Floriane Mabillard, Leytron VS; Dominik Müggler, Arlesheim BL; Benjamin Roduit, Nationalrat Die Mitte VS; Therese Schläpfer, Nationalrätin SVP ZH; David Trachsel, Präsident Junge SVP Schweiz, Grossrat BS;

Weitere Infos: www.einmal-darueber-schlafen-initiative.ch/komitee

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Kontakt

Initiativkomitee
«Lebensfähige-Babys-retten-Initiative»
Postfach
4142 Münchenstein

www.lebensfaehige-babys-retten-initiative.ch
info@lebensfaehige-babys-retten-initiative.ch

Initiativkomitee
«Einmal-darüber-schlafen-Initiative»
Postfach
4142 Münchenstein

www.einmal-darueber-schlafen-initiative.ch
info@einmal-darueber-schlafen-initiative.ch