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Luzerner Initiative «Stopp Listenflut» - Polit-Plattform.ch

Luzerner Initiative «Stopp Listenflut»

Ablauf der Sammelfrist: 19.04.2025

Sammlung, Kanton Luzern
12 Unterschriften

Listenverbindungen auf eine Liste beschränken, damit dem Wähler wieder eine Übersicht bei den Kantonsratswahlen geboten wird.

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    Geburtstagsdatum






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    Nur für Stimmberechtigte des Kantons Luzern: Unterschreiben Sie die Initiative «Stopp Listenflut»!

    So kann es nicht weitergehen: War früher die Anzahl an Listenverbindungen noch überschaubar, nahm die Listenflut von Wahl zu Wahl kontinuierlich zu. Allein im Wahlkreis Luzern Stadt gab es bei den Kantonsratswahlen 2023 bei sechs Stammlisten insgesamt 44 Listenverbindungen und 10 Unterlistenverbindungen. Diese Initiative soll die Listenverbindungen auf eine Liste beschränken, damit dem Wähler wieder eine Übersicht bei den Kantonsratswahlen geboten wird. Mit der jetzigen Listenflut ist keine Transparenz mehr möglich!

    Start der Sammelfrist: 20.04.2024
    Ablauf der Sammelfrist: 19.04.2025

    Bitte senden Sie uns Ihre Unterschriften so schnell wie möglich, spätestens aber bis am 11. April 2025 zu. Die Unterschriften müssen durch die Gemeinden beglaubigt werden, was einige Zeit in Anspruch nimmt.

    +++ Der obige Stand der Unterschriften betrifft nur jene, die über polit-plattform.ch gesammelt wurden. Den aktuellen Sammelstand erfragen Sie bitte beim Initiativkomitee. +++ 

    Initiativtext

    Kantonale Gesetzesinitiative: «Stopp Listenflut»

    Gestützt auf § 21 der Verfassung des Kantons Luzern stellen die unterzeichnenden Stimmberechtigten des Kantons Luzern folgendes Initiativbegehren auf Änderung des Stimmrechtsgesetzes (SRL Nr. 10) in der Form des Entwurfs:

    §96 Anwendbares Recht

    1 Die Verhältniswahlen werden nach den für die Wahl des Nationalrates geltenden Bestimmungen durchgeführt. In Abweichung davon ist pro Liste höchstens eine Listenverbindung zulässig und zwar ausschliesslich mit einer Liste gleicher Bezeichnung, die sich einzig durch einen Zusatz zur Kennzeichnung des Geschlechts, der Flügel einer Gruppierung, der Region oder des Alters unterscheidet. Unterlistenverbindungen sind ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben die §§ 19, 30 und 31 der Kantonsverfassung und die §§ 97–98e dieses Gesetzes.

    Leeren Unterschriftenbogen herunterladen

    Kontakt

    Initiativkomitee «Stopp Listenflut»
    Postfach 257
    6110 Wolhusen

    www.listenflut.ch